Neuausstellung Reisepass Landeshauptstadt Salzburg

Landeshauptstadt Salzburg | Antrag Reisepass

Salzburg

Landeshauptstadt Salzburg - Passbehörde Magistrat Salzburg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Landeshauptstadt Salzburg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Magistrat Salzburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Landeshauptstadt Salzburg

Anschrift:

Magistrat Salzburg

Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Salzburg - Österreich

Telefon:

0662 8072-0

Fax:

Email:

post@stadt-salzburg.at

Webseite:

www.stadt-salzburg.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Magistrat Salzburg.

Landeshauptstadt Salzburg - Reisepass

Sie leben in der Landeshauptstadt Salzburg?

Die nächste Passbehörde ist die Magistrat Salzburg.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Landeshauptstadt Salzburg

Die Magistrat Salzburg kann entweder per Telefon 0662 8072-0 oder E-Mail post@stadt-salzburg.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.stadt-salzburg.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat Salzburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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