Neuausstellung Reisepass Landeshauptstadt St. Pölten

Landeshauptstadt St. Pölten | Antrag Reisepass

St. Pölten

Landeshauptstadt St. Pölten - Passbehörde Magistrat St. Pölten. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Landeshauptstadt St. Pölten ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Magistrat St. Pölten beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Landeshauptstadt St. Pölten

Anschrift:

Magistrat St. Pölten

Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Niederösterreich - Österreich

Telefon:

02742 333-0

Fax:

02742 333-3029

Email:

rathaus@st-poelten.gv.at

Webseite:

www.st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Magistrat St. Pölten.

Landeshauptstadt St. Pölten - Reisepass

Sie leben in der Landeshauptstadt St. Pölten?

Die nächste Passbehörde ist die Magistrat St. Pölten.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Landeshauptstadt St. Pölten

Die Magistrat St. Pölten kann entweder per Telefon 02742 333-0 oder E-Mail rathaus@st-poelten.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.st-poelten.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat St. Pölten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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