Neuausstellung Reisepass Wien (Innere Stadt)

Wien (Innere Stadt) | Antrag Reisepass

Wien

Wien (Innere Stadt) - Passbehörde Passstelle Wipplingerstraße. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Wien (Innere Stadt) ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Passstelle Wipplingerstraße beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Wien (Innere Stadt)

Anschrift:

Passstelle Wipplingerstraße

Kundenservicecenter Erdgeschoss
Wipplingerstraße 8
Wien
Wien - Österreich

Telefon:

4000-01560

Fax:

Email:

m@mba01.wien.gv.at

Webseite:

www.wien.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Passstelle Wipplingerstraße.

Wien (Innere Stadt) - Reisepass

Sie leben in der Stadt Wien (Innere Stadt)?

Die nächste Passbehörde ist die Passstelle Wipplingerstraße.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Stadt Wien (Innere Stadt)

Die Passstelle Wipplingerstraße kann entweder per Telefon 4000-01560 oder E-Mail m@mba01.wien.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.wien.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Passstelle Wipplingerstraße.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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