Neuausstellung Reisepass Wien (Döbling)

Wien (Döbling) | Antrag Reisepass

Wien

Wien (Döbling) - Passbehörde Passstelle Gatterburggasse. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Wien (Döbling) ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Passstelle Gatterburggasse beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Wien (Döbling)

Anschrift:

Passstelle Gatterburggasse

Gatterburggasse 12
Hochparterre, rechts, Zimmer 117
Wien
Wien - Österreich

Telefon:

4000-19561

Fax:

Email:

m@mba19.wien.gv.at

Webseite:

www.wien.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Passstelle Gatterburggasse.

Wien (Döbling) - Reisepass

Sie leben in der Stadt Wien (Döbling)?

Die nächste Passbehörde ist die Passstelle Gatterburggasse.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Stadt Wien (Döbling)

Die Passstelle Gatterburggasse kann entweder per Telefon 4000-19561 oder E-Mail m@mba19.wien.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.wien.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Passstelle Gatterburggasse.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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