Neuausstellung Reisepass Gemeinde Pram

Gemeinde Pram | Antrag Reisepass

Grieskirchen

Gemeinde Pram - Passbehörde BH Grieskirchen. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pram ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Pram

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

Manglburg 14
4710 Grieskirchen
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07248 603-0

Fax:

0732 7720-264399

Email:

bh-gr.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-grieskirchen.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Grieskirchen.

Gemeinde Pram - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Pram?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pram

Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen kann entweder per Telefon 07248 603-0 oder E-Mail bh-gr.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-grieskirchen.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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