Neuausstellung Reisepass Gemeinde Enns

Gemeinde Enns | Antrag Reisepass

Linz

Gemeinde Enns - Passbehörde BH Linz-Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Enns ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Enns

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land

Kärntnerstraße 16
4020 Linz
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

0732 694 14-0

Fax:

0732 694 14-266 399

Email:

bh-ll.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-linz-land.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Linz-Land.

Gemeinde Enns - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Enns?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Enns

Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land kann entweder per Telefon 0732 694 14-0 oder E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-linz-land.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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