Neuausstellung Reisepass Gemeinde Bad Hall

Gemeinde Bad Hall | Antrag Reisepass

Steyr

Gemeinde Bad Hall - Passbehörde BH Steyr-Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Bad Hall ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Bad Hall

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land

Spitalskystraße 10a
4400 Steyr
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07252 523 61-0

Fax:

07252 523 61-27 13 99

Email:

bh-se.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-steyr-land.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Steyr-Land.

Gemeinde Bad Hall - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Bad Hall?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Bad Hall

Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land kann entweder per Telefon 07252 523 61-0 oder E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-steyr-land.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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