Neuausstellung Reisepass Gemeinde Steinhaus

Gemeinde Steinhaus | Antrag Reisepass

Wels

Gemeinde Steinhaus - Passbehörde BH Wels-Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Steinhaus ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Steinhaus

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land

4602 Wels
4602 Wels
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07242 618-0

Fax:

07242 618-274 399

Email:

bh-wl.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-wels-land.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Wels-Land.

Gemeinde Steinhaus - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Steinhaus?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Steinhaus

Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land kann entweder per Telefon 07242 618-0 oder E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-wels-land.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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