Neuausstellung Reisepass Gemeinde Hirtenberg

Gemeinde Hirtenberg | Antrag Reisepass

Baden

Gemeinde Hirtenberg - Passbehörde BH Baden. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Hirtenberg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Baden beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Hirtenberg

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Baden

Schwartzstraße 50
2500 Baden
Niederösterreich - Österreich

Telefon:

02252 / 9025-0

Fax:

02252 / 9025-22000

Email:

post.bhbn@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Baden.html

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Baden.

Gemeinde Hirtenberg - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Hirtenberg?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Baden.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Hirtenberg

Die Bezirkshauptmannschaft Baden kann entweder per Telefon 02252 / 9025-0 oder E-Mail post.bhbn@noel.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Baden.html.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Baden.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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