Neuausstellung Reisepass Gemeinde St. Martin

Gemeinde St. Martin | Antrag Reisepass

Gmünd

Gemeinde St. Martin - Passbehörde BH Gmünd. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Martin ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Gmünd beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde St. Martin

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Gmünd

Schremser Straße 8
3950 Gmünd
Niederösterreich - Österreich

Telefon:

02852 / 9025-0

Fax:

02852 / 9025-25000

Email:

post.bhgd@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Gmuend.html

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Gmünd.

Gemeinde St. Martin - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde St. Martin?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Gmünd.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Martin

Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd kann entweder per Telefon 02852 / 9025-0 oder E-Mail post.bhgd@noel.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Gmuend.html.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Gmünd.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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