Neuausstellung Reisepass Gemeinde Geras

Gemeinde Geras | Antrag Reisepass

Horn

Gemeinde Geras - Passbehörde BH Horn. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Geras ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Horn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Geras

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Horn

Frauenhofner Straße 2
3580 Horn
Niederösterreich - Österreich

Telefon:

02982 / 9025-0

Fax:

02982 / 9025-28000

Email:

post.bhho@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Horn.html

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Horn.

Gemeinde Geras - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Geras?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Horn.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Geras

Die Bezirkshauptmannschaft Horn kann entweder per Telefon 02982 / 9025-0 oder E-Mail post.bhho@noel.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Horn.html.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Horn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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