Neuausstellung Reisepass Gemeinde Gießhübl

Gemeinde Gießhübl | Antrag Reisepass

Mödling

Gemeinde Gießhübl - Passbehörde BH Mödling. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Gießhübl ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Mödling beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Gießhübl

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Mödling

Bahnstraße 2
2340 Mödling
Niederösterreich - Österreich

Telefon:

02236 / 9025-0

Fax:

02236 / 9025-34000

Email:

post.bhmd@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Moedling.html

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Mödling.

Gemeinde Gießhübl - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Gießhübl?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Mödling.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Gießhübl

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling kann entweder per Telefon 02236 / 9025-0 oder E-Mail post.bhmd@noel.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Moedling.html.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Mödling.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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