Wohnbeihilfe Kaltenbach

Wohnbeihilfe | Gemeinde Kaltenbach

Kaltenbach

Wohnbeihilfe - Gemeinde Kaltenbach - Tirol. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Kaltenbach haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung.

Land:

Tirol - Österreich

Anschrift:

Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Österreich

Telefon:

0512 508 2732

Fax:

0512 508 742735

Email:

wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Webseite:

www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfen/

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Kaltenbach

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Kaltenbach ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung.

 

Wohnbeihilfe Tirol - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Kaltenbach?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Kaltenbach oder bei der Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung.

Gemeinde Kaltenbach - Tirol

Schmiedau 17

6272 Kaltenbach

Telefon: 05283 2210 / Fax: 05283 22105

Email: gemeinde@kaltenbach.tirol.gv.at / Webseite: http://www.kaltenbach.at

    


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