Wohnbeihilfe Hallwang

Wohnbeihilfe | Gemeinde Hallwang

Hallwang

Wohnbeihilfe - Gemeinde Hallwang - Salzburg. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hallwang haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

Land:

Salzburg - Österreich

Anschrift:

SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen

Schillerstraße 25
5020 Salzburg
Österreich

Telefon:

0662 62 34 55

Fax:

Email:

sir@salzburg.gv.a

Webseite:

www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/wbf-neu-wohnbeihilfe.aspx

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Hallwang

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Hallwang ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

 

Wohnbeihilfe Salzburg - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Hallwang?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Hallwang oder bei der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

Gemeinde Hallwang - Salzburg

Dorfstraße 45

5300 Hallwang

Telefon: 0662 661957-0 / Fax: 0662 661962-16

Email: office@hallwang.salzburg.at / Webseite: www.hallwang.salzburg.at

    


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