Wohnbeihilfe Zederhaus

Wohnbeihilfe | Gemeinde Zederhaus

Zederhaus

Wohnbeihilfe - Gemeinde Zederhaus - Salzburg. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Zederhaus haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

Land:

Salzburg - Österreich

Anschrift:

SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen

Schillerstraße 25
5020 Salzburg
Österreich

Telefon:

0662 62 34 55

Fax:

Email:

sir@salzburg.gv.a

Webseite:

www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/wbf-neu-wohnbeihilfe.aspx

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Zederhaus

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Zederhaus ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

 

Wohnbeihilfe Salzburg - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Zederhaus?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Zederhaus oder bei der SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen.

Gemeinde Zederhaus - Salzburg

Nummer 25

5584 Zederhaus

Telefon: 06478 226-0 / Fax: 06478 226-6

Email: gemeindeamt@zederhaus.at / Webseite: www.zederhaus.at

    


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