Wohnbeihilfe Kaindorf

Wohnbeihilfe | Marktgemeinde Kaindorf

Kaindorf

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Kaindorf - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Kaindorf haben, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Kaindorf

Die Wohnbeihilfe in der Marktgemeinde Kaindorf ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Marktgemeinde Kaindorf?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Kaindorf oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Marktgemeinde Kaindorf - Steiermark

Kaindorf 29

8224 Kaindorf

Telefon: 03334 2208 / Fax: 03334 2208-4

Email: gde@kaindorf.gv.at / Webseite: www.kaindorf.at

    


Andere Dienstleistungen