Wohnbeihilfe Sankt Bartholomä

Wohnbeihilfe | Gemeinde Sankt Bartholomä

Sankt Bartholomä

Wohnbeihilfe - Gemeinde Sankt Bartholomä - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Sankt Bartholomä haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Sankt Bartholomä

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Sankt Bartholomä ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Sankt Bartholomä?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Sankt Bartholomä oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Gemeinde Sankt Bartholomä - Steiermark

St. Bartholomä 3

8113 Sankt Bartholomä

Telefon: 03123 2227 / Fax: 03123 2227-25

Email: gde@st-bartholomae.steiermark.at / Webseite: www.st-bartholomae.gv.at

    


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