Wohnbeihilfe schlaining

Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde schlaining

Stadtschlaining

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde schlaining - Burgenland. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde schlaining haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Land:

Burgenland - Österreich

Anschrift:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

Telefon:

057 600 DW 2800

Fax:

Email:

bh.neusiedl@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbeihilfe/

 

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde schlaining

Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde schlaining ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Burgenland - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadtgemeinde schlaining?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde schlaining oder bei der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Stadtgemeinde schlaining - Burgenland

7461 Stadtschlaining

Telefon: 03355/2201 / Fax: 03355/22011

Email: post@stadtschlaining.bgld.gv.at / Webseite: http://www.stadtschlaining.at/

    


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