Wohnbeihilfe Dellach

Wohnbeihilfe | Gemeinde Dellach

Dellach

Wohnbeihilfe - Gemeinde Dellach - Kärnten. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Dellach haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Kärntner Landesregierung.

Land:

Kärnten - Österreich

Anschrift:

Amt der Kärntner Landesregierung

Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Telefon:

050 536 12503

Fax:

050 536-67200

Email:

abt2.wohnbau@ktn.gv.at

Webseite:

https://www.ktn.gv.at

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Dellach

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Dellach ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Kärntner Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Kärnten - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Dellach?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Dellach oder bei der Amt der Kärntner Landesregierung.

Gemeinde Dellach - Kärnten

Dellach 65

9635 Dellach

Telefon: 0 47 18 / 301 / Fax: 0 47 18 / 301 16

Email: dellach@ktn.gde.at / Webseite: www.dellach.gv.at

    


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