Wohnbeihilfe Rangersdorf

Wohnbeihilfe | Gemeinde Rangersdorf

Rangersdorf

Wohnbeihilfe - Gemeinde Rangersdorf - Kärnten. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rangersdorf haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Kärntner Landesregierung.

Land:

Kärnten - Österreich

Anschrift:

Amt der Kärntner Landesregierung

Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Telefon:

050 536 12503

Fax:

050 536-67200

Email:

abt2.wohnbau@ktn.gv.at

Webseite:

https://www.ktn.gv.at

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Rangersdorf

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Rangersdorf ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Kärntner Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Kärnten - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Rangersdorf?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Rangersdorf oder bei der Amt der Kärntner Landesregierung.

Gemeinde Rangersdorf - Kärnten

Rangersdorf 40

9833 Rangersdorf

Telefon: 0 48 23 / 255 / Fax: 0 48 23 / 796

Email: rangersdorf@ktn.gde.at / Webseite: www.rangersdorf.eu

    


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