Wohnbeihilfe St. Andrä

Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde St. Andrä

St. Andrä

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde St. Andrä - Kärnten. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde St. Andrä haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Kärntner Landesregierung.

Land:

Kärnten - Österreich

Anschrift:

Amt der Kärntner Landesregierung

Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Telefon:

050 536 12503

Fax:

050 536-67200

Email:

abt2.wohnbau@ktn.gv.at

Webseite:

https://www.ktn.gv.at

 

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde St. Andrä

Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde St. Andrä ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Kärntner Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Kärnten - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadtgemeinde St. Andrä?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde St. Andrä oder bei der Amt der Kärntner Landesregierung.

Stadtgemeinde St. Andrä - Kärnten

St. Andrä 210

9433 St. Andrä

Telefon: 0 43 58 / 27 10 / Fax: 0 43 58 / 27 10 60

Email: gemeinde@st-andrae.at / Webseite: www.st-andrae.at

    


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