Wohnbeihilfe Wald am Schoberpaß

Wohnbeihilfe | Gemeinde Wald am Schoberpaß

Wald am Schoberpaß

Wohnbeihilfe - Gemeinde Wald am Schoberpaß - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald am Schoberpaß haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Wald am Schoberpaß

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Wald am Schoberpaß ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Wald am Schoberpaß?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Wald am Schoberpaß oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Gemeinde Wald am Schoberpaß - Steiermark

Wald am Schoberpaß 57a

8781 Wald am Schoberpaß

Telefon: 03834 700-0 / Fax: 03834 700-25

Email: gemeinde.wald@schoberpass.at / Webseite: www.schoberpass.at

    


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