Wohnbeihilfe Aigen im Ennstal

Wohnbeihilfe | Gemeinde Aigen im Ennstal

Aigen im Ennstal

Wohnbeihilfe - Gemeinde Aigen im Ennstal - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Aigen im Ennstal haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Aigen im Ennstal

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Aigen im Ennstal ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Aigen im Ennstal?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Aigen im Ennstal oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Gemeinde Aigen im Ennstal - Steiermark

Aigen 6

8943 Aigen im Ennstal

Telefon: 03682 237330 / Fax: 03682 23733-4

Email: gemeinde@aigen.at / Webseite: www.aigen.at

    


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