Wohnsitz Weißenkirchen im Attergau

Weißenkirchen im Attergau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weißenkirchen im Attergau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Weißenkirchen im Attergau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Weißenkirchen im Attergau
Weißenkirchen i.A. 13
4890 Weißenkirchen im Attergau
Österreich

Telefon:

07684 / 6355

Fax:

07684 / 20455

Email:

gemeinde@weissenkirchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.weissenkirchen.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Weißenkirchen im Attergau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weißenkirchen im Attergau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Weißenkirchen im Attergau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen