Wohnsitz Bad Aussee

Bad Aussee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Aussee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bad Aussee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Bad Aussee
Hauptstraße 48
8990 Bad Aussee
Österreich

Telefon:

03622 52511-13

Fax:

03622 52511-27

Email:

gemeinde@badaussee.at

Webseite:

www.aussee.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bad Aussee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Aussee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bad Aussee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen