Wohnsitz Grundlsee

Grundlsee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bräuhof Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Grundlsee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Grundlsee
Bräuhof 97
8993 Bräuhof
Österreich

Telefon:

03622 8533

Fax:

03622 8533-4

Email:

gemeinde@grundlsee.at

Webseite:

www.grundlsee.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Grundlsee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bräuhof fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Grundlsee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen