Wohnsitz Asparn an der Zaya

Asparn an der Zaya | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Asparn an der Zaya Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Asparn an der Zaya. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Asparn an der Zaya
Hauptplatz 1
2151 Asparn an der Zaya
Österreich

Telefon:

(0 25 77) 82 40

Fax:

(0 25 77) 82 40/20

Email:

gemeinde@asparn.at

Webseite:

www.asparn.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Asparn an der Zaya

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Asparn an der Zaya fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Asparn an der Zaya.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen