Wohnsitz Au am Leithaberge

Au am Leithaberge | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Au am Leithaberge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Au am Leithaberge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Au am Leithaberge
Hauptplatz 10
2451 Au am Leithaberge
Österreich

Telefon:

(0 21 68) 82 41

Fax:

(0 21 68) 84 74

Email:

gemeinde@au-leithaberge.gv.at

Webseite:

www.au-am-leithaberge.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Au am Leithaberge

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Au am Leithaberge fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Au am Leithaberge.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen