Wohnsitz Lassing

Lassing | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lassing-Kirchdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lassing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lassing
Lassing 5
8903 Lassing-Kirchdorf
Österreich

Telefon:

03612 30296-0

Fax:

03612 30296-6

Email:

office@lassing.at

Webseite:

www.lassing.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lassing

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lassing-Kirchdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lassing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen