Wohnsitz Bergern im Dunkelsteinerwald

Bergern im Dunkelsteinerwald | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unterbergern Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald
Unterbergern 29
3512 Unterbergern
Österreich

Telefon:

(0 27 14) 72 20

Fax:

(0 27 14) 74 33

Email:

gemeinde@bergern-dunkelsteinerwald.gv.at

Webseite:

www.bergern-dunkelsteinerwald.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterbergern fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen