Wohnsitz Burgschleinitz-Kühnring

Burgschleinitz-Kühnring | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Burgschleinitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring
Gemeindeplatz 1
3730 Burgschleinitz
Österreich

Telefon:

(0 29 84) 26 53

Fax:

(0 29 84) 26 53/15

Email:

gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at

Webseite:

www.burgschleinitz-kuehnring.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Burgschleinitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen