Wohnsitz Ebenfurth

Ebenfurth | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ebenfurth Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Ebenfurth. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Ebenfurth
Hauptstraße 39
2490 Ebenfurth
Österreich

Telefon:

(0 26 24) 522 50

Fax:

(0 26 24) 522 50 5

Email:

stadtamt@ebenfurth.at

Webseite:

www.ebenfurth.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Ebenfurth

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebenfurth fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Ebenfurth.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen