Wohnsitz Ebergassing

Ebergassing | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ebergassing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ebergassing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Ebergassing
Schwadorferstraße 9
2435 Ebergassing
Österreich

Telefon:

(0 22 34) 722 86, 735 08

Fax:

(0 22 34) 722 86/33

Email:

gemeinde@ebergassing.at

Webseite:

www.ebergassing.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ebergassing

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebergassing fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebergassing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen