Wohnsitz Felixdorf

Felixdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Felixdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Felixdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Felixdorf
Hauptstraße 31
2603 Felixdorf
Österreich

Telefon:

(0 26 28) 637 11, 637 12, 637 13

Fax:

(0 26 28) 637 11/33

Email:

gemeinde@felixdorf.gv.at

Webseite:

www.felixdorf.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Felixdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Felixdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Felixdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen