Wohnsitz Bad Mitterndorf

Bad Mitterndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Mitterndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Bad Mitterndorf
Bad Mitterndorf 59
8983 Bad Mitterndorf
Österreich

Telefon:

03623 2202

Fax:

03623 2202-33

Email:

gde@bad-mitterndorf.gv.at

Webseite:

www.bad-mitterndorf.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Bad Mitterndorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Mitterndorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Bad Mitterndorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen