Wohnsitz Gaubitsch

Gaubitsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaubitsch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gaubitsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gaubitsch
Gaubitsch 2
2154 Gaubitsch
Österreich

Telefon:

(0 25 22) 883 80

Fax:

(0 25 22) 883 80 15

Email:

gemeinde@gemeinde-gaubitsch.at

Webseite:

www.gaubitsch.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gaubitsch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaubitsch fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaubitsch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen