Wohnsitz Gaishorn am See

Gaishorn am See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaishorn am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gaishorn am See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Gaishorn am See
Gaishorn am See 59
8783 Gaishorn am See
Österreich

Telefon:

03617 2208-0

Fax:

03617 2208-4

Email:

gde@gaishorn-see.gv.at

Webseite:

www.gaishorn-see.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gaishorn am See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaishorn am See fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gaishorn am See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen