Wohnsitz Gloggnitz

Gloggnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gloggnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Gloggnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Gloggnitz
Sparkassenplatz 5
2640 Gloggnitz
Österreich

Telefon:

(0 26 62) 424 01-424 03

Fax:

(0 26 62) 424 01/31

Email:

stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

Webseite:

www.gloggnitz.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Gloggnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gloggnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Gloggnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen