Wohnsitz Göstling an der Ybbs

Göstling an der Ybbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Göstling an der Ybbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Göstling an der Ybbs
Göstling an der Ybbs 41
3345 Göstling an der Ybbs
Österreich

Telefon:

(0 74 84) 50 20

Fax:

(0 74 84) 50 20/16

Email:

gemeinde@goestling.com

Webseite:

www.goestling.com

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Göstling an der Ybbs

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Göstling an der Ybbs fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen