Wohnsitz Götzendorf an der Leitha

Götzendorf an der Leitha | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Götzendorf an der Leitha Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha
Hauptplatz 1
2434 Götzendorf an der Leitha
Österreich

Telefon:

(0 21 69) 22 74, 26 62

Fax:

(0 21 69) 26 62/5

Email:

gemeinde@goetzendorf.at

Webseite:

www.goetzendorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Götzendorf an der Leitha fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen