Wohnsitz Landl

Landl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchenlandl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Landl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Landl
Kirchenlandl 64
8931 Kirchenlandl
Österreich

Telefon:

03633 2201

Fax:

03633 2405

Email:

gde@landl.gv.at

Webseite:

www.landl.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Landl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchenlandl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Landl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen