Wohnsitz Heidenreichstein

Heidenreichstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Heidenreichstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Heidenreichstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Heidenreichstein
Kirchenplatz 1
3860 Heidenreichstein
Österreich

Telefon:

(0 28 62) 523 36, 523 37

Fax:

(0 28 62) 523 36 29

Email:

stadtgemeinde@heidenreichstein.gv.at

Webseite:

www.heidenreichstein.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Heidenreichstein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Heidenreichstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Heidenreichstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen