Wohnsitz Hof am Leithaberge

Hof am Leithaberge | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hof am Leithaberge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hof am Leithaberge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hof am Leithaberge
Hauptplatz 8
2451 Hof am Leithaberge
Österreich

Telefon:

(0 21 68) 623 93

Fax:

(0 21 68) 623 93/5

Email:

gemeinde@hof-leithaberge.gv.at

Webseite:

www.hof-leithaberge.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hof am Leithaberge

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hof am Leithaberge fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hof am Leithaberge.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen