Wohnsitz Höflein an der Hohen Wand

Höflein an der Hohen Wand | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unterhöflein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
Ortsstraße 22
2732 Unterhöflein
Österreich

Telefon:

(0 26 20) 23 67

Fax:

(0 26 20) 23 67/14

Email:

gemeinde@hoeflein.com

Webseite:

www.hoeflein.com

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Höflein an der Hohen Wand

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterhöflein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen