Wohnsitz Hundsheim

Hundsheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hundsheim Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hundsheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hundsheim
Gemeindestraße 42
2405 Hundsheim
Österreich

Telefon:

(0 21 65) 626 18

Fax:

(0 21 65) 626 18

Email:

gdehundsheim@aon.at

Webseite:

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hundsheim

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hundsheim fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hundsheim.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen