Wohnsitz Kasten bei Böheimkirchen

Kasten bei Böheimkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kasten bei Böheimkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen
Kasten 48
3072 Kasten bei Böheimkirchen
Österreich

Telefon:

(0 27 44) 52 12

Fax:

(0 27 44) 52 12 22

Email:

gemeinde@kasten-boeheimkirchen.gv.at

Webseite:

www.gde-kasten.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kasten bei Böheimkirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen