Wohnsitz Katzelsdorf

Katzelsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Katzelsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Katzelsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Katzelsdorf
Hauptstraße 47
2801 Katzelsdorf
Österreich

Telefon:

(0 26 22) 782 00, 786 40

Fax:

(0 26 22) 786 40/15

Email:

gemeinde@katzelsdorf.gv.at

Webseite:

www.katzelsdorf.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Katzelsdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Katzelsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Katzelsdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen