Wohnsitz Stainach-Pürgg

Stainach-Pürgg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stainach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Stainach-Pürgg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Stainach-Pürgg
Hauptplatz 27
8950 Stainach
Österreich

Telefon:

03682 24800-0

Fax:

03682 24800-19

Email:

gde@stainach-puergg.gv.at

Webseite:

www.stainach-puergg.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Stainach-Pürgg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stainach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Stainach-Pürgg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen