Wohnsitz Kirchberg am Wagram

Kirchberg am Wagram | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchberg am Wagram Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kirchberg am Wagram
Marktplatz 6
3470 Kirchberg am Wagram
Österreich

Telefon:

(0 22 79) 23 32

Fax:

(0 22 79) 23 32/21

Email:

marktgemeinde@kirchberg-wagram.gv.at

Webseite:

www.kirchberg-wagram.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kirchberg am Wagram

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchberg am Wagram fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen