Wohnsitz Mühlen

Mühlen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mühlen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mühlen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mühlen
Mühlen 5
8822 Mühlen
Österreich

Telefon:

03586 2208

Fax:

03586 2208-14

Email:

mg.muehlen@gmail.com

Webseite:

www.muehlen.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mühlen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mühlen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mühlen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen